Zwecks eindeutiger Identifizierung sind Formvorschriften gemäss Datenschutzgesetz einzuhalten. Gemäss Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) muss jede Person, die vom Inhaber einer Datensammlung Auskunft darüber verlangt, ob Daten über sie bearbeitet werden (Art. 8 DSG), das Auskunftsbegehren in der Regel in schriftlicher Form einreichen und sich über ihre Identität ausweisen (VDSG, Art. 1 Abs. 1).
Das Auskunftsbegehren ist mit der genauen Adresse, Unterschrift und einer Ausweiskopie (Pass oder Identitätsausweis,) auf dem Postweg zu senden:
Rocket Mountain AG, Vulkanplatz 7, 8048 Zürich
Zur Identifizierung benötigen wir lediglich Ihren Namen, Vornamen, das Geburtsdatum und Ihre Unterschrift. Alle weiteren Daten sind nicht relevant und können auf der Kopie geschwärzt werden.
Nach Prüfung Ihres Auskunftsbegehrens erhalten Sie die Eigenauskunft innerhalb von maximal 30 Tagen auf dem Postweg. Die Eigenauskunft ist für Sie kostenlos.